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Mehrwertsteuererhöhung zum 1. Januar 2007
Mehrwertsteuererhöhung zum 1. Januar 2007
Auswirkungen auf die Creditreform-Leistungen
Dortmund, 18.12.2006
Eines der derzeit wohl meistdiskutierten Themen ist die anstehende Mehrwertsteuererhöhung auf 19 Prozent ab Januar 2007. Was bedeutet das für Creditreform-Mitglieder?
Zum 1. Januar wird die Mehrwertsteuer auf 19 Prozent angehoben.
Das Finanzministerium wird nicht nur Leistungen, die ab dem 01.01.2007 erbracht werden, mit 19 Prozent besteuern, sondern auch Leistungen aus Vorjahren, sofern diese Leistungen nicht bis zum 31.12.2006 abgeschlossen sind. Der anzuwendende Steuersatz wird bestimmt durch den Zeitpunkt der zuletzt erbrachten (Teil-) Leistung. Wenn diese im Jahr 2007 liegt, ist für alles der neue Steuersatz von 19 Prozent anzuwenden. Sämtliche Leistungen, die 2006 komplett abgeschlossen sind, werden mit 16 Prozent versteuert, unabhängig davon, wann die Rechnung geschrieben wird.
Was bedeutet das für unsere Kunden / Mitglieder?
Mitgliedsbeiträge
Bei den Mitgliedsbeiträgen handelt es sich im steuerlichen Sinn um eine "Dauerleistung ohne zeitliche Begrenzung". Hierzu führt ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 11.08.2006 aus:
"Auf Dauerleistungen, die vor dem 01.01.2007 erbracht werden und die der Umsatzbesteuerung nach dem allgemeinen Steuersatz unterliegen, ist der bis zum 31.12.2006 geltende Steuersatz von 16 Prozent anzuwenden. Später ausgeführte Dauerleistungen sind der Besteuerung nach dem allgemeinen Steuersatz von 19 Prozent zu unterwerfen."
Der Mitgliedsbeitrag wird einmal pro Mitgliedsjahr berechnet. Läuft die Mitgliedschaft über den 31.12.2006 hinaus, so müssen wir also für die in das Jahr 2007 fallenden Monate den erhöhten Steuersatz von 19 Prozent zu Grunde legen.
Inkassoakten
Auch hier gilt der oben genannte Grundsatz, dass der anzuwendende Steuersatz durch den Zeitpunkt der zuletzt erbrachten (Teil-) Leistung bestimmt wird. Die Leistung des "Inkasso von Forderungen" ist erst erbracht, wenn die Akte abgeschlossen wird, weil entweder die gesamte Forderung beigetrieben wurde oder eine weitere Bearbeitung nicht sinnvoll ist.
Geht also nach dem 31.12.2006 eine Zahlung in einem laufenden Verfahren ein oder wird die Akte abgeschlossen, so werden mit der Schlussrechnung alle, auch die vor dem 01.01.2007 eingegangenen, Zahlungen mit dem dann gültigen Steuersatz von 19 Prozent abgerechnet.
Auskunftskontingente
Das Kontingent wurde beim Kauf im Jahr 2006 zu dem damals gültigen Steuersatz von 16 Prozent in Rechnung gestellt. Nun sind in der Regel zum 01.01.2007 noch nicht alle im Kontingent enthaltenen Leistungen verbraucht. Ein Teil wird folglich erst 2007 benutzt.
Auf diesen Teil der Leistung, der erst im Jahr 2007 erbracht wird, ist der erhöhte Steuersatz von 19 Prozent anzuwenden.
Vorsteuerabzugsberechtigte Mitglieder können auch die erhöhte Vorsteuerbelastung im Rahmen der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen.
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